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Neue Trinkwasserverordnung: Eigentümern stehen neue Pflichten ins Haus
Am 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung Als Konsequenz wird sich der Fokus der Gesundheitsämter Voraussetzung ist allerdings, dass diese Gebäude mit einer
Diese Trinkwasserinstallationen müssen mindestens einmal im Darüber hinaus hat der Hauseigentümer bestimmte Mitteilungspflichten Die Innungsfachbetriebe des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks |
| KfW fördert ab 1. März 2011 wieder Einzelmaßnahmen Die KfW Bankengruppe fördert ab 1. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugutekommen, wie die Erneuerung der Heizungsanlage oder Dämmung, Austausch der Fenster. Im Rahmen der vom Bundesbauministerium aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) werden Eigentümer mit zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen unterstützt. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung. „Bauherren haben zukünftig wieder die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern. Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die oftmals aus Kostengründen zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen bevorzugen“, sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Im letzten Jahr hatte die KfW die Zuschuss-Förderung von Einzelmaßnahmen mangels Fördermitteln abgebrochen bzw. stark eingeschränkt. |
KfW Bankgruppe
Steuern Sparen
| Steuern - Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen |
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Sie können Handwerkerrechnungen beim Finanzamt steuerlich absetzen - in Höhe von bis zu 1.200 Euro jährlich. Konkret können Sie die Arbeitskosten, also die Dienstleistung des Handwerkers geltend machen. Die Materialkosten können Sie nicht absetzen. Im Detail: Der Dienstleistungsanteil der Handwerkerrechnung ist bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich absetzbar und wird zu maximal 20% durch das Finanzamt erstattet (= 1.200 Euro). Wichtig: Der Posten Lohnkosten (die Dienstleistung) muss in der Handwerksrechnung extra ausgewiesen werden, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt. Bereiche: Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Dienstleistungskosten folgender Leistungen:
Berechtigte: Eigentümer von Wohnraum sowie Mieter, wenn die Maßnahmen im Privathaushalt durchgeführt werden. Weitere Voraussetzungen:
Ausnahmen: Wurden die Handwerkerkosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben bereits geltend gemacht, ist keine Einreichung möglich. Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit unserer Leistungen erhalten Sie direkt bei uns.
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